Einlieferungsbedingungen

Der Einlieferer ist Eigentümer der Objekte und diese bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum.
Die Ausrufpreise werden vom Veranstalter der Marktlage entsprechend festgesetzt.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, daß vom Zuschlagpreis 24% dem Veranstalter als Provision (incl. 20% Mwst.) verbleiben.
Bei Einzellosen unter EUR 50,- Ausrufpreis und bei einer Einlieferungssumme unter EUR 1000,- werden 30 % Provision (inkl. 20% MWST) verrechnet.
Bei großen Einlieferungen sind Sonderkonditionen möglich.
Die Belege werden nach Ermessen des Veranstalters über Katalog und/oder Internet zum gleichen Termin versteigert.
Der Versteigerer kann für die Auktionsware keinerlei Haftung übernehmen. Deshalb schließt er obligatorisch für Rechnung des Einlieferers die spezielle Auktionsversicherung ( 1% vom Zuschlagspreis ) ab, die das entgegengenommene Gut im Rahmen dieses Vertrages gegen alle Gefahren versichert. 
Der Einlieferer erhält 4 Wochen vor der Fernauktion eine Auftragsbestätigung mit der Auflistung seiner eingelieferten Lose.
Bei Rücknahme bzw. Zurückziehung von Losen werden pro Los Euro 20,- verrechnet.
Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die Rücksendung im Falle einer ergebnislosen Versteigerung.
Spätestens 6 Wochen nach der Fernauktion erhält der Auftraggeber die Endabrechnung samt Auszahlung zugesandt.
Auftraggeber und Veranstalter sind bis zur Abwicklung der Einlieferung an diesen Vertrag gebunden. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit Schriftform.