Versteigerungsbedingungen

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und in fremdem Namen für fremde Rechnung in Euro.
  2. Der Veranstalter ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen.
  3. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Zuschläge erfolgen keineswegs auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen, also möglichst günstig.
 bis € 50,-> € 2,-
von € 50,-bis € 100,-> € 5,-
von € 100,-bis € 200,-> € 10,-
von € 200,-bis € 500,-> € 20,-
von € 500,-bis € 1.000,-> € 50,-
von € 1.000,-bis € 2.000,-> € 100,-
von € 2.000,-> € 200,-

Rechenbeispiel:

Ihr Gebot:€ 200,00
nächst höheres Gebot:€ 95,00
 
Zuschlagspreis:€ 100,00
+ Provision 24%€ 24,00
+ € 1,80 pro Los€ 1,80
Endpreis:€ 125,80

Bei gleichen Geboten erhält das zeitlich früher eingegangene den Zuschlag.
Zum Zuschlagpreis hat der Käufer Euro 1,80 pro Los und 24% Aufgeld inklusive Mehrwertsteuer an den Veranstalter zu bezahlen.

Mit $ oder § vor der Losnummer gekennzeichnete Lose stammen aus Einlieferungen von Händlern oder nicht aus EU-Ausländern. Außer bei Versand durch den Veranstalter ins nicht EU-Ausland werden bei diesen Losen 20% mit $ gekennzeichnet oder 10% mit § gekennzeichnet Mehrwertsteuer auf den Zuschlag erhoben.

  1. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaupfpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Ein Anspruch auf Aushändigung des gekauften Loses besteht erst nach Zahlung der Auktionsrechnung. Die Zustellung der gekauften Lose erfolgt für Rechnung und Gefahr des Käufers nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen als Selbstschuldner.
  2. Die Bezahlung der ersteigerten Lose hat umgehend nach Erhalt der Auktionsrechnung zu erfolgen.
  3. Beträge, welche 14 Tage nach Zustellung der Rechnung nicht eingegangen sind, unterliegen einem sofortigen Verzugszuschlag von 2% ohne Berücksichtigung des monatlich anfallenden 1% igen Zinszuschlags. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, entweder auf den Kaufpreis ganz oder geteilt zu klagen, oder über die nicht abgenommen Lose zu verfügen, bzw. diese für Rechnung des Käufers anderwertig unter Anspruch auf den Mindererlös zu verwerten.
  4. Die Beschreibung der Auktionslose ist unter Anwendung größter Gewissenhaftigkeit vorgenommen worden. Reklamationen, gleich welcher Art, müssen spätestens 14 Tage nach Empfang der ersteigerten Lose gleichzeitig mit den ersteigerten Losen beim Veranstalter eingehen.
  5. Ansichtssendung erfolgen nicht, da alle Lose abgebildet und mit größter Sorgfalt beschrieben sind.
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Auktion auszuschließen.
  7. Durch die Abgabe von Geboten werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfang anerkannt.
  8. Die Mehrwertsteuer wird offen ausgewiesen.
  9. Alle Sendungen in Überseeländer müssen im Voraus bezahlt werden.
  10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Salzburg.